Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

 

  • 1Allgemeines; Geltungsbereich der vorliegenden AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB)gelten für alle–auch

zukünftigen –Verträge, Lieferungen und Leistungen der JBS System GmbH

(nachfolgend „Auftragnehmer2“) gegenüber Unternehmern im Sinne des §

14 BGB juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-

rechtlichen Sondervermögen(nachfolgend“ Auftraggeber“).

 

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil,

wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich

zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der

Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender

Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

 

(3) Der Auftragnehmer offeriert seine Leistungen und Produkte

ausschließlich im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, d.h.

die Leistungserfüllung beschränkt sich auf das Bundesgebiet.

 

(4) Anfragen, Kontaktaufnahme, Bestellungen, vorvertraglichen

Verhandlung u. ä. Geschäftsaufnahmen sind auch per E-Mail und

automatisierter Bestellabwicklung gestattet. Es obliegt dem Auftraggeber

sicherzustellen, dass dieser über eine aktuelle und legitimierte E-Mail-

Adresse verfügt, sodass die vom Auftragnehmer versandten E-Mails

zugestellt werden können. Im Falle vom Spam-Filtern hat der Auftraggeber

sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer bzw. seinen Erfüllungs-,

Geheißpersonen- oder Gehilfenpersonen versandten E-Mails an eine aktive

E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

  • 2Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich,

sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein

Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers

zustande oder durch Beginn der Ausführung der Leistung.

 

(2) Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag

konkret beschriebenen Leistungen, insbesondere die Herstellung und

Lieferung von Führungszangen in verschiedenen Materialien und Größen,

sowie Führungsbuchsen. Der Auftragnehmer bietet die Anfertigung nach Standardmaßen und Individualmaßen an. Im Übrigen ist der

Vertragsgegenstand im Online-Shop gekennzeichnet.

(3) Der Auftragnehmer behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Angebotsunterlagen, Mustern oder Beschreibungen

im Rahmen des technischen Fortschritts vor, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

 

(4) Alle Angebote auf der Webseite (www.jbs-system.de) oder fern mündlich per E-Mail oder FAX verstehen sich nicht als Angebote im Rechtssinne. Der Auftraggeber wird seinerseits eingeladen, ein konkretes Kaufangebot gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben. Die Annahme des Angebots kommt durch eine Auftragsbestätigung zustande.

 

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu

Stellen.

 

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt eine angemessene Entschädigung zu verlangen sowie etwaige Mehraufwendungen und Verzögerungen gesondert in Rechnung zu stellen.

 

 

 

 

  • 3Bestellablauf; Einbindung der AGB

(1) Der Auftraggeber gibt sein Vertragsangebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden lediglich zur Vertragserfüllung mit dem Auftragnehmer verwendet. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch den Auftragnehmer zustande; eine Zugangsbestätigung vom Auftragnehmer stellt keine Vertragsannahme dar.

 

(2) Bei Onlinebestellungen gibt der Auftraggeber sein verbindliches Vertragsangebot durch Klicken auf den Bestellbutton am Ende des Bestellprozesses ab. Auf die Geltung und Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses hingewiesen.

 

  • 4Leistungszeit, Verzug, höhere Gewalt
  • Liefer- und Leistungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt.

 

  • Ist der Auftragnehmer an der Leistungserbringung durch höhere Gewalt, unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände oder andere von ihm nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, verlängern sich etwaige vereinbarte Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

  • Gerät der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bestehen nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 dieser AGB.

 

 

  • 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden

gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Etwaige Versand-, Verpackungs- oder Reisekosten werden zusätzlich berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

 

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Bei Maßanfertigungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Zahlung in Vorkasse zu leisten, die Zahlungsfälligkeit entsteht mit Vertragsabschluss. Erst nach Zahlungseingang setzt der Auftragnehmer seine Leistungspflicht um.

 

(3) Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung spätestens 30 Tagen nach

Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei denn die Leistungserbringung wurde bereits von den Parteien kalendarisch festgelegt. Im Übrigen wird

auf §286 Abs. 2BGB Bezug genommen. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale in Höhe von 40.00 EUR gemäß§ 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

 

(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

(5) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (Eigentumsvorbehalt). Zahlt der Auftraggeber nicht trotz Fälligkeit, hat dieser zusätzliche Kosten wie Rechtsverfolgungskosten etc. zu tragen. In diesen Fällen behält sich der Auftragnehmer sein Rücktrittsrecht vor, ohne dass seine Schadensersatzansprüche berührt werden.

 

  • 6Mängelhaftung und Rügeobliegenheit nach §377 HGB

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und etwaige Mängelunverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung gemäß § 377 HGB als genehmigt. Sollte das Vertragsgeschäft kein Handelsgeschäft sein, besteht für den Auftraggeber dennoch eine Prüf- und Rügepflicht in entsprechender Anwendung des §377 HGB.

 

(2) Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder–bei erheblichen Mängeln–vom Vertrag zurücktreten.

 

(3) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem

Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung, es sei denn, es liegt ein Fall grober Fahrlässigkeit oder Arglist vor oder der Mangel betrifft ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

 

(4) Ein Widerrufsrecht, insbesondere im Hinblick auf ein Fernabsatzgeschäft, besteht nicht.

 

  • 7Rückabwicklung und Transportschäden

(1) Zum Zwecke der Rückabwicklung verpflichtet sich der Auftraggeber alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Verunreinigungen, Beschädigungen u. ä. Schäden zu beseitigen und die Ware in einen verkaufs- bzw. rückabwicklungsfähigen Zustand zu versetzten.

 

(2) Soweit es dem Auftraggeber möglich ist, verpflichtet sich dieser die Originalpackung zu verwenden. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber und trägt Sorge dafür, dass die Ware vor Transportschäden und insbesondere Umwelteinflüssen (bspw. Direkte Sonneneinstrahlung, Hitze

oder Kälte) geschützt ist.

 

  • 8Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet–außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz–nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.

 

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist–unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs–ausgeschlossen. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

  • 9Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)und des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG). Einzelheiten sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung geregelt.

 

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

 

(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig oder bereits allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offen gelegt werden müssen.

 

(4) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28DSGVO tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag(AVV).

 

(5) Auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird hingewiesen.

 

10 Preisänderungsklausel bei wiederkehrenden Leistungen

(1) Der Auftragnehmer ist zu Änderungen der jeweiligen Preisliste maximal ein Mal pro Quartal berechtigt. Änderungsgründe können sein: an sich verändernde Marktbedingungen, erhebliche Veränderungen in den Beschaffungs- und Umsetzungskosten, Änderung der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

(2) Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenshaltungskosten wesentlich übersteigen, steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Die Kündigung ist dem Auftragnehmerin Textform mitzuteilen.

 

(3) Im Falle einer Preisanpassung teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von acht Wochen mit. Nach Ablauf von acht Wochen gilt die Preisänderung, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht.

  • 12 Schlussbestimmung; Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG). Die Vorschriften des internationalen

Privatrechts finden keine Anwendung, soweit sie abdingbar sind.

 

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im

Zusammenhang mit diesem Vertrag ist–soweit gesetzlich zulässig–der

Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den

Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder und durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung

am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaiger vertraglicher

Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt

auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

 

(5) Der Auftragnehmer darf die aus diesem Vertrag zu stehenden Rechte

ohne vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte

abtreten (z.B. an ein Inkassobüro, Anwaltskanzlei, Forderungsmanagement).